Hilfe in allen Umweltschutzfragen, Auskünfte über Naturschutzrecht, über Naturschutzgebiete usw. erhält man bei der
Unteren Naturschutzbehörde
Hinter den Höfen 3, 37603 Holzminden,
Telefon: 05531 - 707-225
Bei Problemen mit
Wespen, Hornissen oder Hummeln
wenden Sie sich bitte an
Claas-Gerrit Kumlehn, Holzminden: 0152 29 20 97 57
Patric Schmidt, Grünenplan: 05187 - 300 260
Josef Schmitz, Südkreis: 0170 485 0035
Stefanie Beyer, Untere Naturschutzbehörde: 05531 -
707-740
Mehr Informationen zum Thema findet man hier
Jungvögel und verletzte Vögel (außer Greifvögel):
Kirsten Strauch "Wildvögel und Igel in Not Kreis Höxter und Umland" (ehrenamtlich betriebene, anerkannte Auffangstation in Willebadessen)
Telefon: 05644 - 946 560
Jungvögel sind nicht immer hilflos! mehr...
Mehr Informationen beim Projekt Wildvogelhilfe und beim LBV
Mauersegler gefunden?
Bitte niemals in die Luft werfen!
Mauersegler am Boden und Jungvögel bedürfen immer fachkundiger Pflege, bitte keine Selbstversuche!
Ramona Kubal, Am Riefenberg 9, 31073 Kaierde
Telefon: 05187 - 957 155 oder 0160 174 32 45
Greifvögel und Eulen:
(Verletzte Tiere immer zuerst zum Tierarzt!)
Monique Menne, Falknerin im Wildpark Neuhaus: 0151 280 93 487
Tanja Frischgesell: 05532 - 17 46 oder 0151 577 40 707
Fledermäuse
NABU-Fledermaushotline 030- 284 984 - 5000
Nachts keine Anrufe, nur Whatsapp-Nachrichten oder Sms!
Michaela Umlauf: 0162 33 11 719
Tanja Frischgesell: 05532 - 17 46 oder 0151 577 40 707
Sandra Henke: 05532 - 972 577 oder 0176 817 92 557
Igel
Michaela Umlauf: 0162 33 11 719
Kirsten Strauch: 05644 - 946 560, "Wildvögel und Igel in Not Kreis Höxter und Umland" (ehrenamtlich betriebene, anerkannte Auffangstation in Willebadessen)
oder
aktion tier Igelzentrum Niedersachsen
Am Südtor 11, 30880 Laatzen
Telefon: 0511 - 233 161 (Mo, Mi, Fr von 14 - 17 Uhr, Di und Do von 09 - 12 Uhr ). Tierannahme nur nach Absprache! E-Mail: igelzentrum@aktiontier.org
Mehr Informationen über den Igel gibt es hier
Waschbär oder Marder
Diese Tiere werden von den meisten Pflegestationen und Tierärzten nicht angenommen.
Wenn Sie ein verlassenes Jungtier gefunden haben, kann eventuell das Marderzentrum Niedersachsen in Northeim weiterhelfen:
E-Mail: kontakt@marderzentrum-niedersachsen.org
Informationen über den
Biber
sammeln
Stefanie Beyer und Heiko Niehaus: 05533 - 93 55 80
Informationen über
Orchideen
Walter Sorge sorge.walter@gmail.com
Kai Hofmann Kai_Hofmann@kabelmail.de
Sollten Sie
Wolf, Luchs, Wildkatze,
Haselmaus oder Reptilien
beobachtet haben, so melden Sie dies bitte an
Karsten Dörfer und Bärbel Pott-Dörfer:
05532 - 45 38
Karsten Dörfer: 0151 214 56 865
Bärbel Pott-Dörfer: 0170 94 88 161
Die Tiere sollten zuerst dem Tierarzt vorgestellt werden und müssen selbst zur Auffangstation gebracht werden. Vorher muss man unbedingt anrufen!
Greifvögel, Eulen, Säugetiere
Wisentgehege Springe:
05041 - 58 28 oder 0160 96 47 23 39
Vögel, Säugetiere, Amphibien, Reptilien
Wildtier- und Artenschutzstation
Hohe Warte, 31553 Sachsenhagen
Telefon: 05725 - 70 87 30
NABU Artenschutzzentrum
Hauptstr. 20, 38542 Leiferde
Telefon: 05373 - 66 77 oder 0900 - 11 66 77 11
Beringte Vögel:
Gefundene Ringe bitte einsenden bzw. abgelesene Ringe bitte melden an:
Institut für Vogelforschung
Vogelwarte Helgoland, An der Vogelwarte 21
26386 Wilhelmshaven-Rüstersiel
Eine verbindliche Antwort, ob überhaupt und wann eventuell dies erlaubt ist, kann nur die Untere Naturschutzbehörde geben.
Hier dazu nur so viel:
Im Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 Abs. 5 S. 2) steht:
„Es ist verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere
Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des
Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.“
Für Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze sowie für Straßenbäume, die auf öffentlichen Grundflächen stehen, gelten die Verbote des § 39 BNatSchG uneingeschränkt. Nur für Bäume in privaten Haus- und Kleingärten, Parkanlagen, Rasensportanlagen und Friedhöfe findet das Verbot keine Anwendung.
Für die erlaubten Schnitte zur Beseitigung des jährlichen Zuwachses gilt der Appell, diese in der Hauptbrutzeit der Vögel von Mitte März bis Mitte Juli möglichst zu vermeiden.
Bei allen Maßnahmen gelten jedoch die grundsätzlichen Verbote des § 39 Abs. 1 BNatSchG:
„Es ist verboten,
1.
wildlebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen,
zu
verletzen oder zu töten,
2.
wildlebende Pflanzen ohne vernünftigen Grund von ihrem Standort zu entnehmen oder zu nutzen
oder ihre Bestände niederzuschlagen oder auf sonstige Weise zu verwüsten,
3.
Lebensstätten wildlebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder
zu zerstören.“
Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen der Verbote sind bei der Unteren Naturschutzbehörde zu stellen. Auch bei Verstößen gegen die Bestimmungen des BNatSchG ist sie zu kontaktieren.
In akuten Notfällen (steht z.B. ein Baum, der Lebensstätte von Fledermäusen ist, kurz vor einer Fällung) sollte die örtliche Polizei gerufen werden.